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Gesellschafterliste online bestellen

Die Gesellschafterliste dokumentiert die im eingereichten Dokument aufgeführten Gesellschafter und Geschäftsanteile einer Gesellschaft.

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Was ist dieses Dokument?

Gesellschafterlisten werden insbesondere bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung zum Handelsregister eingereicht. Sie können Auskunft darüber geben, welche Personen oder Unternehmen mit welchen Geschäftsanteilen aufgeführt sind.

Entscheidend ist immer der Inhalt der tatsächlich hinterlegten Liste. Gestaltung, Umfang und Aktualität können sich je nach Unternehmen und Einreichungszeitpunkt unterscheiden.

Welche Angaben können enthalten sein?

  • Namen oder Firmen der aufgeführten Gesellschafter
  • Angaben zu Geschäftsanteilen
  • Nennbeträge und laufende Nummern, soweit ausgewiesen
  • Prozentuale Beteiligungen, soweit im Dokument angegeben
  • Datum oder Stand der eingereichten Liste
  • Weitere Angaben entsprechend dem hinterlegten Dokument

Wofür wird das Dokument verwendet?

  • Prüfung der dokumentierten Beteiligungsverhältnisse
  • Vorbereitung wirtschaftlicher oder rechtlicher Prüfungen
  • Information über aufgeführte Gesellschafter
  • Dokumentation eines hinterlegten Beteiligungsstands

Wichtiger Hinweis zur Verfügbarkeit

Verfügbar ist nur, was zum jeweiligen Unternehmen beim Register hinterlegt und abrufbar ist. Die Liste bildet den Stand des konkreten Dokuments ab und garantiert keine darüber hinausgehenden Informationen.

So funktioniert die Bestellung

  1. Unternehmen über die Suche auswählen.
  2. Gewünschtes Dokument auswählen.
  3. Bestellung online prüfen und abschließen.
  4. Verfügbares Dokument digital erhalten.
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Häufige Fragen

Ist die Gesellschafterliste Teil des Handelsregisterauszugs?

Nein. Sie ist ein eigenständiges Registerdokument.

Ist immer eine aktuelle Liste vorhanden?

Dazu habe ich keine gesicherten Informationen für jedes einzelne Unternehmen. Maßgeblich ist, welche Dokumente tatsächlich hinterlegt und abrufbar sind.

Sind wirtschaftlich Berechtigte automatisch aufgeführt?

Die Gesellschafterliste und Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten sind nicht gleichzusetzen. Die Liste enthält die Angaben des konkret hinterlegten Dokuments.

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